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Organisation

Zuletzt bearbeit am Sonntag, 26 Juni, 2022

Ablauf

Der Studiengang ist als Teilzeitstudium über fünf Semester konzipiert und kann berufsbegleitend studiert werden. Er hat einen „Workload“ (Arbeitsaufwand) von 3.000 Stunden (entspricht 120 Credits), davon:

  • 115 Tage Präsenzstudium (910 Stunden) in Merseburg, die in 28 Präsenzeinheiten von jeweils 3 bis 5 Tagen stattfinden (ein Tag hat 8 bis 10 Lehrstunden à 45 Min.; die Arbeitszeiten sind von 9.00 bis 18.30 Uhr, am ersten Tag beginnt die Lehre jeweils um 11 Uhr, am letzten endet sie um 15 Uhr) plus
  • 10 kollegiale Studientage (80 Std.), an denen in regional organisierten Studiengruppen Gelerntes reflektiert, geübt und kollegial beraten wird  plus
  • 10 halbe Tage mit Supervision (40 Std.) in Kleingruppen,
  • Praxistraining und Projekte (500 Std.), bei dem das Gelernte in die eigene berufliche Praxis unmittelbar umgesetzt und dort ausprobiert wird plus
  • ein umfangreiches Selbststudium (1.400 Std., d.h. Lektüre, Erstellung von Hausarbeiten und Berichten, Vorbereitung auf Seminare und auf Prüfungen)

Im Rahmen des Präsenzstudiums finden verpflichtend eine Auslandsstudienreise (Ende des 3. Semesters) und eine von den Studierenden mitgestaltete Tagung zum Abschluss des Studiums statt.

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Termine sysoma III (2015-2018)

Für die Präsenzzeiten des Studiums sind insgesamt 28 Blockeinheiten von jeweils 3 bis 5 Tagen vorgesehen, die voraussichtlich an folgenden Terminen stattfinden:
3. Wintersemester 2016/17 – 27 Tage

  • 20. bis 23. Oktober 2016 (Do-So) 4 Tage
  • 11. bis 13. November 2016 (Fr-So) 3 Tage
  • 1. bis 4. Dezember 2016 (Do-So) 4 Tage
  • 19. bis 22. Januar 2017 (Do-So) 4 Tage
  • 16. bis 19. Februar 2017 (Do-So) 4 Tage
  • 11. bis 21. März 2017 (Sa-Di) 11 Tage (Auslandsreise)

plus 2-3 kollegiale Studientage

4. Sommersemester 2017 – 21 Tage

  • 27. bis 30. April 2017 (Do-So) 4 Tage
  • 18. bis 21. Mai 2017 (Do-So) 4 Tage
  • 8. bis 11. Juni 2017 (Do-So) 4 Tage
  • 30. Juni bis 02. Juli 2017 (Fr-So) 3 Tage
  • 11. bis 15. September 2017 (Mo-Fr) 5 Tage

plus 2-3 kollegiale Studientage

5. Wintersemester 2017/18 – 16 Tage

  • 20. bis 22. Oktober 2017 (Fr-So) 3 Tage
  • 17. bis 19. November 2017 (Fr-So) 3 Tage
  • 26. bis 28. Januar 2018 (Fr-So) 3 Tage
  • 26. Februar bis 4. März 2018 (Mo-So) 7 Tage: Abschlusstagung

plus 2-3 kollegiale Studientage

Der Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit (sysoma) ist ein berufsbegleitender „Weiterbildungs-Masterstudiengang“ und damit gebührenpflichtig.

Studiengebühren

Die Gebühren für den Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit betragen insgesamt 12.180,00 Euro (bzw. bei frühzeitiger Anmeldung 11.980,00 Euro):

  • einmalige Anmeldegebühr: 400,00 Euro (bis 15. Mai 2015: 200,00 Euro)
  • 31 monatliche Raten à 380,- Euro

Voraussetzung für die Gültigkeit der Anmeldung ist der Eingang aller notwendigen Unterlagen sowie der termingerechte Eingang der Überweisung der Anmeldegebühr.

In den Studiengebühren sind alle Kosten für das Studium enthalten, inklusive der Auslandsreise (ohne Anreise zum Abfahrtsort und Verpflegung), ein Tagungsbesuch und Supervision. Nicht enthalten sind Ausgaben für Bücher, Materialien, Verpflegung sowie für auswärtige Studierende Reise- und Übernachtungskosten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir rufen Sie auch gerne zurück: master@sysoma.de.

Selbstverständlich erhalten Sie im Fall einer Ablehnung oder des Nichtzustandekommens des Studiengangs die Anmeldegebühr unverzüglich zurück.

Finanzierung des Studiums

Wir bemühen uns, die Möglichkeiten von Förderungen, Studienkrediten und Möglichkeiten von Stipendien in Erfahrung zu bringen. Hierzu beraten wir Sie gerne. Eine individuelle Beratung dazu erhalten Sie über den Bereich Weiterbildung und Personaltransfer der Hochschule Merseburg und dessen Leiter, Herrn Andreas Kröner, andreas.kroener@hs-merseburg.de, Tel. 03461/46-2700.

Folgende Förderungsmöglichkeiten sind uns bekannt:

  • Das Land Sachsen-Anhalt bietet die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Ansprechpartnerin ist dazu die Investitionsbank Sachsen-Anhalts. Einerseits handelt es sich um ein Programm zur individuellen berufsbezogenen Qualifizierung. Nähere Informationen finden sie unter folgendem Link.
    Demnach könnte eine finanzielle Förderung des berufsbegleitenden Studiums bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (u. a. Wohnort in Sachsen-Anhalt, Berufstätigkeit) aktuell über das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT so aussehen, dass bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 1.500 € bis zu 90% der Studiengebühren gefördert werden, bei einem Bruttoeinkommen bis zu 2.500 € bis zu 80% und bei einem Einkommen bis zu 4.350 € bis zu 60%. Der Antrag auf Förderung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn des Studiums bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen. Das Team Weiterbildung und Personaltransfer der Hochschule Merseburg unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung .
  • Weiterhin richtet sich ein Förderprogramm an Beschäftigte in Unternehmen der Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt. Erste Informationen finden Sie unter folgendem Link. Wenn Sie weitere Fragen oder Interesse an diesen Arten der Förderung haben, wenden Sie sich bitte an uns. Beide Programme sind befristet. Allerdings ist es gut möglich, dass sich jeweils eine neue Förderperiode anschließt.
  • Für ArbeitnehmerInnen aus Sachsen gibt es ebenfalls umfassende Förderprogramme, die über die Sächsischen AufbauBank umgesetzt werden.
  • Auch in anderen Bundesländern gibt es möglicherweise spezielle Förderprogramme – für Hinweise sind wir dankbar!
  • Einen Studienkredit für postgraduale Studiengänge (also u.a. für Masterstudiengänge) vergibt die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), bis zu 23.400 Euro, bei Studienbeginn darf man nicht älter als 44 Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie auf diesem Merkblatt der KfW und im Gespräch mit Herrn Kröner (s.o.).
  • Möglicherweise kommt für einige InteressentInnen auch die Bildungsprämie (eine Förderung von maximal 500,00 €) in Frage.

Bildungsfreistellung („Bildungsurlaub“)

Der Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit ist vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Weiterbildung im Rahmen des Bildungsurlaubs bzw. der Bildungsfreistellung anerkannt (KennZ 0/1038). Evtl. kommt für Sie eine teilweise Freistellung nach dem Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) in Frage. Für die unterschiedlichen Bundesländer gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen (siehe Beispiel Sachsen-Anhalt). Auskünfte für die für Sie gültigen Regelungen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber und bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat bzw. der Mitarbeitervertretung.

Von der Steuer absetzen

Aufwendungen (Studiengebühren, Literatur und Material, Fahrt- sowie Verpflegungs- und Übernachtungskosten) für das Masterstudium, können grundsätzlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit später im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. Hierzu können und dürfen wir allerdings keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Um eine solche zu erhalten, wenden Sie sich bitte vorab an Ihr Finanzamt oder Ihre SteuerberaterIn.

Alle Angaben auf dieser Seite zu Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen sind ohne Gewähr.

 

Bewerbungen

Leider sind derzeit keine Bewerbungen mehr möglich.

Bisher gültige Zulassungsbedingungen

Zum postgradualen weiterbildenden Studiengang Systemische Sozialarbeit kann zugelassen werden, wer

  1. über einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor/ Diplom/ Magister) an einer Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialarbeit/Sozialwesen oder anderen humanwissenschaftlichen Studiengängen verfügt,
  2. mindestens eine einjährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss in der Sozialen Arbeit nachweisen kann,
  3. während des Studiums das Gelernte professionell im Berufsfeld anwenden kann (Bestätigung des Arbeitgebers), und
  4. in einem ausführlichen Begleitschreiben (2 Seiten) zu der Studienbewerbung seine persönliche Motivation und Eignung darlegt.
  5. die Anmeldegebühr von 200,00 Euro zeitgleich mit der Anmeldung auf das Konto der Hochschule bezahlt hat.

Zum Studium zugelassen können auch Personen, die

  • über einen fachfremden Hochschulabschluss verfügen und
  • bei Bewerbungsschluss seit mindestens drei Jahren in der Sozialen Arbeit tätig sind.

Sollten Sie diese Bedingungen nicht in vollem Umfang erfüllen können, aber Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich bitte: in begründeten Einzelfällen sind auch Ausnahmen möglich.